
- Rechtslage und Zulassung: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
- Spielerschutz und Pflichten: Was die Lizenz dem Anbieter aufbürdet
- Rangliste und Vergleich: Zehn Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis
- Überblick und Einordnung: Was eine deutsche Lizenz im Markt bedeutet
- Häufige Fragen zu Wettanbietern mit deutscher Lizenz
Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis ist kein Etikett, das ein Anbieter sich selbst klebt. Sie wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erteilt, sie steht auf der amtlichen Whitelist, und sie gilt ausschließlich für die Domain, die dort eingetragen ist. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt nicht automatisch Slots, Poker oder Casinospiele ab – für jedes dieser Segmente verlangt die GGL eine eigene Genehmigung. Wer in Deutschland Sportwetten anbietet, ohne auf dieser Liste zu stehen, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel, gleichgültig welche Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta er zusätzlich vorweist. Genau dieser Trennlinie – erlaubter Anbieter auf der Whitelist gegen nicht erlaubter Anbieter mit ausländischer Lizenz – folgt dieser Text.

Stand der Auswertung: 18.10.2026; geprüft gegen die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Snapshot 02.10.2026).
Rechtslage und Zulassung: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Die GGL und der Glücksspielstaatsvertrag als Rahmen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ist seit dem 1. Juli 2021 die zuständige Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet. Sie handelt auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021). Die Erlaubnis selbst ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV ein Antragstatbestand; die Aufsicht über die erteilten Erlaubnisse übt die GGL nach § 27f Abs. 1 aus, Bußgelder verhängt sie nach § 28a. Wichtig zu sein: für die Frage „Wer trägt die Steuer?“ ist die GGL nicht zuständig – die Sportwettensteuer ist eine Angelegenheit der Finanzämter und ergibt sich aus §§ 16–25 RennwLottG.

Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse konnten aufgrund gerichtlicher Verfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Wer auf der Whitelist einen Erstdatum 09.10.2020 liest, schaut also auf Anbieter, die unmittelbar nach dieser ersten Welle eine Genehmigung erhalten haben. Eine Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV grundsätzlich fünf Jahre; auf der Whitelist taucht aber nur das Ausstellungsdatum auf, niemals ein Enddatum – wer wissen will, ob eine Erlaubnis noch gilt, prüft die Liste selbst und nicht das Impressum.
Die Whitelist als einziger Lizenztest
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige amtliche Quelle, mit der sich eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis nachweisen lässt. Wer auf der Whitelist steht, ist erlaubt; wer nicht draufsteht, ist im Inland unerlaubt. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 listet 30 Einträge – 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich für Pferdewetten), dazu drei weitere nur für Pferdewetten zugelassene Anbieter. Jede eingetragene Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist nichts: auch nicht zugelassene Anbieter reservieren .de-Adressen, ohne dass die Aufsichtsbehörde sie führt.
Was die Erlaubnis deckt – und was nicht
Eine Sportwetten-Erlaubnis gilt ausschließlich für die auf der Whitelist genannte Domain und ausschließlich für das Segment Sportwetten. Wer dort etwa „Sportwetten.de“ führt, darf unter dieser Domain Sportwetten veranstalten – und nicht mehr. Eine zusätzlich eingetragene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele steht typischerweise auf einer anderen Domain (zum Beispiel „slots.admiralbet.de“) und unterliegt eigenen Regeln. Wer eine Sportwettenlizenz vorweist und trotzdem Casinospiele bewirbt, bewirbt sie unter einer anderen Erlaubnis oder unter gar keiner.
Was nicht erlaubt ist: Live-Wetten, Esports, kleinere Ligen
Der erlaubte Wettkatalog ist in § 21 Abs. 1 GlüStV geregelt: zugelassen sind Einzel- und Kombiwetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse im Ereignis. Was die GGL im Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 tatsächlich zulässt, ergibt sich aus ihren Genehmigungsbescheiden.
Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 sind während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente erlaubt – und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball ist erlaubt, „nächster Punkt“ beim Tennis oder „nächster Korb“ beim Basketball nicht. Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen – die GGL behandelt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich – sowie manipulationsoffene Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig.
Esports: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf Esports nicht möglich sind, weil Esports nicht als Sport anerkannt wird. Eine zugelassene Esports-Wette gibt es in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportwetten schweigt die Behörde; hier schweigt dieser Text mit.
Wie die Aufsicht durchgreift
Die GGL hat nach § 9 GlüStV mehrere Hebel: Untersagungsverfahren, Zahlungsblockaden und Netzsperren. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025; im selben Jahr waren 1.843 illegale Webseiten aufgrund von Untersagungen oder Sperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Das ist kein Sperrmechanismus, der einzelne Spieler trifft; es ist ein Mechanismus, der Angebote aus dem Verkehr zieht.
Im September 2026 hatten nach Angabe der GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler eine Erlaubnis und standen auf der Whitelist – über alle Glücksspielarten hinweg waren es 229 erlaubte Seiten, nicht nur Sportwetten. Die Aufsichtsbehörde bearbeitet also einen weit größeren Markt als nur die hier betrachteten zehn Domains.
Offshore und die Frage der Rückzahlung
Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Wer aus dem Ausland Sportwetten an deutsche Kunden vermarktet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV; die GGL hat im September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Strafrechtlich ist das Veranstalten nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt, das Bewerben nach § 285 StGB mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme an unerlaubten Wetten sieht eine Sanktion bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vor – Strafverfolgungen gegen einzelne Spieler sind bislang nicht feststellbar, weder als Entwarnung noch als Drohung.
In mehreren zivilgerichtlichen Verfahren haben Gerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer solchen Rückzahlung entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten – mit einer Ausnahme: wenn Behörden zugesichert haben, die Pflicht zur Lizenzierung vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit nicht garantiert; die Wahrscheinlichkeit steigt aber sichtbar.
Spielerschutz und Pflichten: Was die Lizenz dem Anbieter aufbürdet
Identitätsprüfung und ein Konto pro Anbieter
Spielende müssen nach § 4 Abs. 3 GlüStV volljährig sein; die Identitätsprüfung erfolgt nach § 6a. Jede Person darf pro Anbieter nur ein Konto führen, und der Anbieter muss die Identität vollständig verifizieren, bevor Auszahlungen möglich sind. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter maximal 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € zulassen – in dieser Phase finden keine Auszahlungen statt. Die Vor-Ort-Identifizierung in der Wettvermittlungsstelle steht gleichwertig neben der Online-Verifizierung.

Das Einzahlungslimit: 1.000 € pro Monat als Standard
Das zentrale Schutzinstrument nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, das anbieterübergreifend gilt. Es wird über die Limitdatei der zentralen LUGAS-Plattform technisch durchgesetzt: jeder getätigte Einsatz zählt gegen das Limit, gleichgültig bei welchem Anbieter. Wer mehrere Konten bei mehreren lizenzierten Anbietern führt, kann also nicht 1.000 € bei jedem eröffnen und so das Limit umgehen.
Ein Anbieter darf für einzelne Spielende ein höheres Limit festlegen, wenn er deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegen kann – bis 10.000 € ohne weitere Voraussetzungen, zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Kundinnen und Kunden. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Herabsetzung des Limits greift sofort; eine Erhöhung erst nach sieben Tagen – eine Schutzfrist gegen impulsives Hochsetzen.
Ein Beispiel zeigt, was das Limit konkret bedeutet: Wer 1.000 € im Monat einzahlt und diesen Betrag einmal zu Quote 1,90 auf einen Zwei-Wege-Markt setzt, gibt 1.000 € × (1,90 − 1) / 1,90 = 947,37 € als erwarteten Verlust aus, falls er verliert – oder nimmt 1.000 € × 1,90 = 1.900 € mit, falls er gewinnt. Der Erwartungswert des einen Einsatzes liegt bei 1.000 € × (1/1,90 + 1/1,90) × 1,90 = 1.000 € × 1,0 = 1.000 € – und der erwartete Verlust bei 0 €. Verzerrt man die Quote auf das realistische Niveau, etwa 1,85 / 1,85, ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 / (1/1,85 + 1/1,85) = 92,5 % und ein Erwartungsverlust von 1.000 € × (1 − 0,925) = 75 €. Das ist die Größenordnung, in der sich das Limit bewegt: es blockt nicht die einzelne Wette, sondern die kumulative Monatsbewegung über alle Anbieter hinweg.
OASIS: die anbieterübergreifende Sperre
Das Sperrsystem OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV wird bei jeder Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Eine Selbstsperre, die der Spieler selbst beantragt, dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wurde, ansonsten mindestens ein Jahr. Fremdsperren durch Dritte oder den Anbieter selbst sind ebenfalls möglich, ihre Mindestdauer ist länger. Wer in OASIS steht, kann sich bei keinem lizenzierten Anbieter mehr anmelden – weder bei einem Sportwettenanbieter noch bei einem Online-Casino-Anbieter mit GGL-Erlaubnis.
Der Panikbutton
Nach § 6i Abs. 3 GlüStV muss jeder Anbieter eine 24-Stunden-Sofortblockade anbieten. Sie ist keine Sperre im Sinne von OASIS und keine Eintragung ins Sperrsystem – sie ist eine Atempause, die sich nach Ablauf von selbst wieder löst. Wer den Panikbutton drückt, kann sich am Folgetag wieder anmelden; wer sich ernsthaft aussperren will, beantragt eine OASIS-Selbstsperre.
Parallel-Spiel und Aktivitätsdatei
§ 6h GlüStV verbietet das parallele Spielen bei mehreren Anbietern. Die technische Durchsetzung erfolgt über die LUGAS-Aktivitätsdatei: sie registriert, welche Spielenden aktuell bei welchem Anbieter eingeloggt sind. Wer zwei Browserfenster bei zwei Anbietern parallel offen hält, wird über kurz oder lang aus beiden Sitzungen geworfen.
Zahlungen nur auf eigene Konten
§ 6b Abs. 4 erlaubt ausschließlich Zahlungen von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Lösungen aus dem lizenzierten Markt herausnimmt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Entscheidung und ergibt sich aus seinen Geschäftsbedingungen. Guthaben der Spielenden sitzt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt.
Werbung: was erlaubt ist und was nicht
Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Ein Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casino-Spiele – nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz nach §§ 5 Abs. 3 und 6. Einen Bonus-Deckel für Sportwetten kennt der GlüStV nicht: Beträge, Umsatz und Mindestquoten stehen in den Bedingungen jedes Anbieters.
Rangliste und Vergleich: Zehn Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis
Überblick: Whitelist-Status und Erlaubniszeitpunkt
Die folgende Tabelle führt die zehn hier betrachteten Domains mit dem Inhaber auf, den die GGL-Whitelist nennt, und mit dem Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis. Eine erste Erlaubnis aus dem Oktober 2020 zeigt einen Anbieter, der von Anfang an mit dabei war; ein späteres Datum bedeutet nicht weniger Seriosität, sondern eine spätere Erlaubniserteilung.
| Anbieter | Inhaber laut GGL-Whitelist | Erlaubnis für Sportwetten seit |
|---|---|---|
| Bet3000 (Bet3000.de) | I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) | 22.04.2026 |
| Winamax (Winamax.de) | WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Tipico (Tipico.de) | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet (Sportingbet.de) | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited, Birkirkara (Malta) | 19.11.2020 |
| LeoVegas (Leovegas.de) | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet (Admiralbet.de) | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home (Bet-at-home.de) | Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano (Betano.de) | Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan (Malta) | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Wie die Rangfolge zustande kommt
Eine seriöse Rangliste macht ihr Bewertungsraster öffentlich. Hier sind die Kriterien, nach denen die zehn Anbieter beurteilt werden: Erstens der Lizenzstatus selbst – Whitelist-Eintragung, Inhaber, Erlaubniszeitpunkt, Folgeerlaubnisse. Zweitens das Wettprogramm – Breite der Sportarten, Tiefe der Märkte pro Spiel, Verfügbarkeit von Live-Wetten im Rahmen des § 21 Abs. 4. Drittens die Wettquoten – die Auszahlungsquote, also 1 / (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …), und ihre Stabilität über das Tagesgeschäft. Viertens die Bedingungen – Mindestquoten, Umsatzfaktoren, Fristen, zulässige Zahlungsmittel. Fünftens die Spielerschutz-Instrumente – wie der Anbieter das 1.000-€-Limit, OASIS, den Panikbutton und die Parallel-Spiel-Sperre technisch umsetzt. Sechstens die Erreichbarkeit – Supportzeiten, Sprache, Reaktionszeit bei Auszahlungen.
Was eine Rangliste nicht leisten kann: Sie kann nicht vorhersagen, welcher Anbieter in einer konkreten Woche die höchste Quote auf ein bestimmtes Spiel hat. Quotendifferenzen sind volatil, und ein Anbieter, der heute bei einem Bundesligaspiel die beste Quote hat, kann morgen bei einem anderen Spiel hinten liegen. Wer auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für eine einzelne Wette aus ist, vergleicht die Quoten im Wettschein selbst.
Bet3000
Die Erlaubnis für Bet3000.de datiert laut GGL-Whitelist auf den 22. April 2026 – das ist die jüngste Erstgenehmigung in diesem Vergleich. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta; die Erlaubnis wurde nach dem 2. Oktober 2026 erteilt, der Snapshot zeigt den Eintrag aber bereits. Bet3000 spricht eine Klientel an, die das klassische Wettvermittlungs-Erlebnis sucht: Kette in Fußgängerzonen, stationäre Annahmestellen mit Online-Anbindung. Online heißt das: solide Standardquoten, solide Standardmärkte, keine Überraschungen. Was das für die Lizenz-Frage bedeutet: Der Eintrag steht, der Anbieter ist erlaubt, die Frage nach Folgeerlaubnissen ist mangelspeichlich Nachgang der Aufsichtsbehörde. Wer einen Anbieter mit klar erkennbarer Marktstellung im Inland sucht, findet ihn hier – wer Innovation bei Live-Wetten oder Sondermärkten sucht, schaut besser zu den etablierten Mitbewerbern.
Winamax
Winamax ist seit dem 29. Juni 2021 auf der Whitelist, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 8. Dezember 2022. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt; die Aufsicht liegt heute bei der GGL. Der Anbieter kommt aus dem Pokerbereich und hat das Sportwettenangebot als zweites Standbein aufgebaut. Für sportinteressierte Spielende heißt das: ein jüngeres Wettprogramm, das sich auf Mainstream-Sportarten konzentriert, mit zunehmender Tiefe bei französischen und europäischen Top-Ligen. Die Quoten liegen im Mittelfeld; auffällig ist die konsequente Eigenständigkeit bei Live-Wetten, die den Poker-Hintergrund widerspiegelt. Was Winamax nicht ist: ein Anbieter mit der breitesten Marktpalette oder dem tiefsten Fußball-Wettprogramm. Wer einen lizenzierten Anbieter sucht, der sich klar als Marke profiliert und nicht als Wettvermittlung, findet hier einen Anlaufpunkt.
Tipico
Tipico gehört zur ersten Welle der Erlaubnisse vom 9. Oktober 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. Der Name steht in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof – einem Zivilverfahren, in dem ein Kläger mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückfordert, also aus der Zeit vor der GGL-Erlaubnis. Das Verfahren betrifft die Frage, ob die fehlende Lizenz rückwirkend zur Rückzahlung verpflichtet; es ändert nichts am aktuellen Erlaubnisstatus. Tipico ist im deutschen Markt der Anbieter mit der höchsten Sichtbarkeit: dichte Präsenz in Fußgängerzonen, breite Werbung, aggressiver Markenauftritt. Diese Marktstellung spiegelt sich im Wettprogramm wider: Fußball-tief, andere Sportarten solide, Live-Wetten mitten im Markt. Wer einen Anbieter mit bekannter Marke und durchschnittlicher Quotierung sucht, ist hier richtig; wer auf eine spezifische Quote für ein Nischenereignis angewiesen ist, vergleicht im Einzelfall.
Sportingbet
Die Sportingbet (Deutschland) Limited führt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21. Dezember 2022 sowie eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022 – beides unter Aufsicht der GGL. Die Erstgenehmigung datiert nach den ersten Genehmigungen, ist aber stabil. Sportingbet kommt aus dem britischen Markt und hat in Deutschland einen eher zurückhaltenden Auftritt: weniger stationäre Präsenz, dafür solide Online-Plattform mit breitem Wettprogramm. Was den Anbieter auszeichnet, ist die Beständigkeit: keine aggressiven Bonusaktionen, keine medialen Kampagnen, dafür stabile Quotierung über mehrere Saisons hinweg. Wer einen Anbieter bevorzugt, der Beständigkeit statt kurzfristiger Marketing-Events in den Vordergrund stellt, findet hier eine verlässliche Adresse.
Sportwetten.de
Die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, ist Inhaberin der Erlaubnis für Sportwetten.de – mit einer Erstgenehmigung vom 19. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Der Markenname ist selbsterklärend: ein Anbieter, der sich auf den deutschen Markt konzentriert und das Wettprogramm auf die hiesigen Sportarten zuschneidet. Das Fußball-Angebot reicht tief in untere Ligen hinab, die Quoten liegen im Mittelfeld des Marktes. Was den Anbieter interessant macht: er ist einer der wenigen auf der Whitelist, dessen Marke exakt das Wettprodukt verspricht und nicht ein Casino-Backend mit angeschlossenem Sportwetten-Angebot. Wer gezielt einen deutschsprachigen Anbieter mit klarer Fokussierung sucht, hat hier einen Kandidaten.
LeoVegas
LeoVegas ist seit dem 21. Oktober 2024 auf der Whitelist – das ist die zweitjüngste Erstgenehmigung im Vergleich, nach Bet3000. Inhaberin ist die LVSports Limited, eine eigene Einheit für das Sportwetten-Geschäft der LeoVegas-Gruppe. Der Konzern kommt aus dem Mobile-Casino-Geschäft, was sich im Wettprodukt niederschlägt: Mobile-First-Oberfläche, schlanker Wettschein, klare Navigation. Das Wettprogramm ist auf Mainstream-Events fokussiert, die Tiefe bei unteren Ligen ist schmaler als bei den etablierten Mitbewerbern. Wer einen lizenzierten Anbieter mit starker Mobile-Ausrichtung sucht und kein Wert auf Nischen-Ligen legt, ist hier richtig. Wer das breiteste Fußball-Programm sucht, schaut zu Tipico oder Betano.
AdmiralBet
Die Greentube Betting Malta Limited ist Inhaberin der AdmiralBet-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020; Folgeerlaubnisse datieren auf den 13. Dezember 2022 und den 29. Juli 2024. Eine separate Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28. September 2022 auf der Domain slots.admiralbet.de – ein Beispiel für die im Abschnitt „Was die Erlaubnis deckt – und was nicht“ erläuterte Trennung der Erlaubnisse nach Produktsegmenten. AdmiralBet gehört zur österreichischen Novomatic-Gruppe und ist im stationären Geschäft stark verwurzelt; das Online-Angebot spiegelt diese Verwurzelung mit einer soliden Plattform und stabiler Quotierung. Wer einen Anbieter sucht, der in der analogen Welt verankert ist und online denselben Anspruch transportiert, hat hier einen Kandidaten.
bet-at-home
Die Bet-at-home.com Internet Limited ist Inhaberin der Erlaubnis seit dem 2. November 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28. Dezember 2022. bet-at-home kommt aus dem österreichisch-maltesischen Raum und war im deutschen Markt jahrelang sichtbar, bevor die Regulierung griff. Das Wettprogramm ist breit, die Quoten liegen im Mittelfeld, die Markenpräsenz ist solide, aber nicht dominant. Auffällig ist die konservative Preispolitik: keine aggressiven Bonusaktionen, dafür stabile Konditionen über längere Zeiträume. Wer ein berechenbares Angebot ohne ständige Bonus-Überraschungen schätzt, stößt bei diesem Anbieter auf ein konsistentes Profil.
Betano
Die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta, ist Inhaberin der Betano-Erlaubnis seit dem 19. Februar 2021 mit Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Betano gehört zur Kaizen Gaming-Gruppe, zu der auch die Marke Stoiximan gehört; die deutsche Erlaubnis wurde im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Was Betano auszeichnet: eines der tiefsten Fußball-Wettprogramme im lizenzierten Markt, mit Märkten weit unterhalb der Bundesliga, dazu eine starke Live-Wetten-Plattform mit Cash-Out-Funktion. Die Quoten liegen im oberen Mittelfeld; bei Top-Spielen ist Betano regelmäßig unter den ersten drei Anbietern. Wer einen lizenzierten Anbieter mit internationaler Wettprogramm-Tiefe sucht, ist hier richtig.
NEO.bet
Die Greenvest Betting Limited ist Inhaberin der NEO.bet-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. NEO.bet gehört zu den kleineren Anbietern im lizenzierten Markt: schmalere Markenpräsenz, weniger Werbung, dafür eine konsequente Ausrichtung auf das deutsche Wettpublikum. Das Wettprogramm konzentriert sich auf die Mainstream-Sportarten, Fußball und Tennis stehen im Vordergrund, die Tiefe ist solide, aber nicht außergewöhnlich. Was den Anbieter interessant macht: wer einen Anbieter ohne medialen Overhead sucht und mit einem schmaleren, aber überschaubaren Produkt zufrieden ist, findet hier eine ruhige Alternative zu den großen Marken.
Was die Tabelle nicht zeigt
Eine Tabelle zeigt Lizenzstatus und Erlaubniszeitpunkt – sie zeigt nicht, welcher Anbieter die höchsten Quoten hat, wer den schnellsten Support bietet oder welche Plattform die angenehmste Bedienung hat. Diese Fragen sind nur über einen aktiven Quiz beantwortbar; wer sie im Wettschein vergleicht, sieht sie für den Moment, nicht für die Zukunft. Wer eine fundierte Auswahl treffen will, prüft die Quoten im konkreten Fall und liest die Geschäftsbedingungen für den konkreten Bonus – hier steht im Kleingedruckten, was die Bonus-Zahlen auf der Startseite wirklich kosten.
Überblick und Einordnung: Was eine deutsche Lizenz im Markt bedeutet
Wie der Markt aussieht
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten; 13 davon durften sowohl stationär als auch online anbieten, 19 nur online. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot – fünf hatten die Erlaubnis also, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Der Vertrieb erfolgte online über 28 aktive Internetseiten und stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen; die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für ihren Vertriebsweg noch über eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024.
Die Bruttospielerträge der zugelassenen Sportwettenanbieter lagen 2024 bei 1.963 Mio. € – ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). Anders gesagt: von jedem eingesetzten Euro blieben 24 Cent beim Anbieter, 76 Cent wurden ausgeschüttet. Das ist die Marge, die im Markt sitzt – nicht das, was die Werbung verspricht.
Wer worauf wettet
Im Jahr 2024 lag das Verhältnis zwischen Pre-Match-Wetten und Live-Wetten bei 47 % zu 53 %: Live-Wetten haben Pre-Match-Wetten überholt. 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Das ist die tatsächliche Verteilung im lizenzierten Markt – nicht das, was die Werbung mit ihren vielfältigen Sportarten-Bildern suggeriert.
Die Kanalisierungsquote: Was sie bedeutet
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen nach der zugrunde liegenden Studie auf unerlaubte Angebote. Im Sportwettenmarkt allein lag die Quote nach einer Analyse der GGL auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen für 2022 bei deutlich über 95 % – der Marktanteil illegaler Anbieter lag dort unter fünf Prozent. Der Gesamtwert von 77 % wird also vor allem von Online-Casino und Online-Poker nach unten gezogen; im Sportwettenmarkt funktioniert die Kanalisierung besser.
Wer in Deutschland wettet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem lizenzierten Anbieter – aber wer ein Casino-Spiel oder eine Pokerpartie sucht, spielt überdurchschnittlich oft bei einem unlizenzierten Anbieter. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen den Segmenten: die Lizenzpflicht wird im Sportwettenmarkt deutlich besser durchgesetzt als im Online-Casino.
Der regulierte Gesamtmarkt
Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024, gemessen an den Bruttospielerträgen, ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. €. Die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. €. Die Sportwetten sind ein Teil davon; sie machen nach den Bruttospielerträgen rund 14 % des Marktes aus. Wer das Sortiment verstehen will, sollte diese Zahl im Kopf behalten: die Sportwetten sind nicht das größte Segment, sie sind eines von mehreren, und ihre Aufsicht ist am weitesten gediehen.
Die Sportwettensteuer
Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das sind rechnerisch rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 geteilt durch 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter nach § 19, nicht der Spieler. Ob und wie ein Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, ist seine eigene Entscheidung und steht in seinen Geschäftsbedingungen. Es steht nirgendwo, dass die Steuer 5,3 % des Einsatzes ist – wer eine solche Aussage liest, sollte die Bedingungen genau prüfen. Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Lizenznachweis.
Werbung und Boni
Die Werbebeschränkungen für Sportwetten sind im GlüStV weniger scharf als für Online-Casino und Slots: kein Verbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr, dafür das Verbot von Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung im selben Kanal, das Verbot mit aktiven Sportlerinnen oder Funktionären, und das Verbot Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Was fehlt, ist eine Obergrenze für Boni; Beträge, Umsatz und Mindestquoten kommen aus den Bedingungen jedes Anbieters. Wer einen Bonus annimmt, liest dessen Bedingungen – eine Selbstverständlichkeit, die in der Praxis selten befolgt wird.
Was eine Lizenz dem Anbieter kostet
Eine GGL-Erlaubnis ist nicht zum Nulltarif zu haben. Sie kostet Antragsverfahren, laufende Aufsicht, technische Anbindung an LUGAS und OASIS, vollständige Identitätsprüfung, insolvenzgeschützte Treuhandkonten und eine permanente Compliance-Pflicht. Das schlägt sich in den Auszahlungsquoten nieder: ein Anbieter, der seine Infrastruktur auf deutsche Vorgaben zuschneidet, kann nicht die Quote eines Anbieters bieten, der in einer Jurisdiktion ohne diese Pflichten arbeitet. Der Vorteil der Lizenz liegt nicht in der Quote, sondern in der Rechtssicherheit, dem Spielerschutz und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Streitfall.
Was eine Lizenz dem Spieler kostet
Eine Lizenz kostet den Spieler vor allem das 1.000-€-Limit pro Monat. Wer höhere Beträge setzen will, muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – und auch dann nur bis 10.000 € bzw. 30.000 € für einen kleinen Anteil der Kunden. Wer das Limit umgehen will, weicht auf unlizenzierte Anbieter aus – und verliert damit den OASIS-Schutz, den LUGAS-Schutz, die deutsche Gerichtsbarkeit und die Insolvenzsicherung des Guthabens. Die Lizenz ist also kein Nullsummenspiel: sie nimmt Liquidität, gibt aber Sicherheit. Wer mehr als 1.000 € pro Monat bewegen will, sollte diese Frage für sich klären, bevor er sich registriert.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit deutscher Lizenz
Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die amtliche Whitelist wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter glücksspiel-behoerde.de veröffentlicht. Sie enthält die Domain, den Inhaber und das Datum der Ersterlaubnis; sie ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV der einzige Test einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis. Eine .de-Domain allein reicht nicht – sie wird auch von nicht zugelassenen Anbietern reserviert.
Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?
Das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt anbieterübergreifend nach § 6c Abs. 1 GlüStV und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt; OASIS ist das anbieterübergreifende Sperrsystem nach §§ 8, 8a, das bei Registrierung und Login geprüft wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wurde, sonst mindestens ein Jahr. Beide Systeme greifen nur bei lizenzierten Anbietern – wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, ist an keines von beiden angeschlossen.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung, weil das Glücksspielrecht inländische Erlaubnisse verlangt und Anbieter aus Drittstaaten nicht vom Anwendungsbereich ausnimmt. Wer aus dem Ausland Sportwetten an deutsche Kunden vermarktet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel; die GGL warnt regelmäßig vor solchen Angeboten. Eine Curaçao-Lizenz ist also kein Ersatz für eine GGL-Erlaubnis, sondern eine Zulassung in einem anderen Rechtsraum.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Die Sportwettensteuer beträgt nach §§ 16–25 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer“, rechnerisch rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie schuldet der Veranstalter nach § 19, nicht der Spieler; ob und wie ein Anbieter sie an die Spielenden weitergibt, entscheidet er selbst in seinen Bedingungen. Eine Steuer von 5,3 % „vom Einsatz“ ist nicht zutreffend – die Bemessungsgrundlage ist der Einsatz nach Abzug der Steuer selbst.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein – eine Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV deckt ausschließlich die auf der Whitelist genannte Domain und ausschließlich das Segment Sportwetten ab. Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele verlangt die GGL jeweils eigene Erlaubnisse, die typischerweise auf einer anderen Domain und unter anderen Bedingungen erteilt werden. Wer bei einem lizenzierten Sportwetten-Anbieter spielt und dort Casino-Spiele findet, spielt entweder unter einer weiteren Erlaubnis desselben Inhabers oder unter einer fehlenden Erlaubnis – das Impressum und die Whitelist geben darüber Auskunft.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?
Ein seriöser Vergleich macht sein Bewertungsraster öffentlich und gewichtet die Kriterien nachvollziehbar. Üblich sind Lizenzstatus und Erlaubniszeitpunkt, Breite und Tiefe des Wettprogramms, Auszahlungsquote und Quotenstabilität, Bonusbedingungen, Spielerschutz-Instrumente und Erreichbarkeit des Supports. Welche Gewichtung der Vergleich wählt, ist eine redaktionelle Entscheidung – sie sollte aber begründet sein und nicht im Kleingedruckten versteckt werden.