Wer bei dartswetteni Quoten zur nächsten Darts-Weltmeisterschaft nachschlägt, soll vorher wissen, was dabei im Browser abgelegt wird. Die Rechtsgrundlage für jede Speicherung auf dem Endgerät und jeden Zugriff darauf ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz); daneben greift die DSGVO. Gemeint sind Cookies als kleine Textdateien ebenso wie Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
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Ohne diese Dateien läuft die Seite nicht rund: Sie merken sich, wie Sie im Banner entschieden haben, ordnen Ihren Besuch einer Sitzung zu und schützen Formulare vor CSRF-Angriffen. Gespeichert werden sie nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, also ohne Einwilligung, sofern sie unbedingt erforderlich sind. Die Laufzeit reicht von der Sitzung bis zu höchstens zwölf Monaten.
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Funktionale Cookies machen die Nutzung angenehmer, ohne zwingend zu sein – etwa wenn die Seite sich Sprache, helles oder dunkles Farbschema oder zuletzt gelesene Beiträge merkt. Sie kommen nur zum Einsatz, wenn Sie nach § 25 Abs. 1 TDDDG ausdrücklich zugestimmt haben; im Consent-Banner lässt sich die Zustimmung jederzeit zurücknehmen.
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Zuständige Aufsicht
Ob DSGVO und TDDDG eingehalten werden, prüft die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber sitzt. Nach Art. 77 DSGVO steht es Ihnen außerdem frei, sich bei der Behörde Ihres eigenen Bundeslandes zu beschweren.
Stand: 18.10.2026.